Annahme
Die Annahme ist grundsätzlich eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Antragsempfänger dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss erklärt.
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
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Annahme

Annahme

Die Annahme ist grundsätzlich eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Antragsempfänger dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss erklärt.

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Willenserklärung

Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.

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Willenserklärung

Anfechtungserklärung

Die Anfechtungserklärung wird wirksam mit Abgabe und Zugang. Bei der Anfechtungserklärung muss der Wille, sich rückwirkend vom Geschäft lösen zu wollen, objektiv erkennbar sein. (Auslegung nach §§133, 157 BGB)

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Eigenschaften einer Person/Sache

Taschengeld

Taschengeld sind zur freien Verfügung überlassene Mittel

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Vertrag

Holschuld

Bei der Holschuld verpflichtet sich der Schuldner zu Aussonderung der Sache und zur Aufforderung zur Abholung, gegebenenfalls mit einer Ablauffrist.

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Vertrag

Schadensersatz neben der Leistung

Hier entsteht der Schadensersatzanspruch zusätzlich zur Primärleistung

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Vertrag

Gattungsschuld

Bei der Gattungsschuld wird eine Sache aus einer bestimmten Gattung geschuldet. Nach §243 I BGB handelt es sich hierbei um eine Sache mittlerer Art und Güte.

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Vertrag

Schickschuld

Bei der Schickschuld verpflichtet sich der Schuldner zur Übergabe einer sorgfältig ausgewählten Transportperson.

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Vertrag

Stückschuld

Bei der Stückschuld wird eine bestimmte Sache geschuldet.

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Zugang

Zugang

Eine Willenserklärung gilt als zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit dessen Kenntnisnahme zu rechnen ist.

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Eigenschaften einer Person/Sache

Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Willenserklärungen wirksam abzugeben und entgegenzunehmen und somit am Rechtsverkehr teilzunehmen

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Widerruf

Widerruf

Eine Willenserklärung wird trotz Zugang nicht wirksam, wenn vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht. Ein Widerruf ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.

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Angebot

Angebot

Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nurnoch von dessen Zustimmung abhängt.

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Vertrag

Schadensersatz statt der Leistung

Hier tritt der Schadensersatzanspruch an die Stelle der Primärleistung

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Vertrag

Unmöglichkeit

Unmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann.

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Abgabe

Abgabe

Eine Willenserklärung gilt als abgegeben, wenn sie mit Wissen und Wollen des Erklärenden so in Richtung des Empfängers in Bewegung gesetzt wird, dass unter normalen Umständen mit dem Zugang zu rechnen ist.

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Objektiver Empfängerhorizont

Objektiver Empfängerhorizont

Nach §§133, 157 BGB sind Verträge und Willenserklärungen nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen. Man stellt sich hier die Frage, wie das gezeigte Verhalten unter objektiven Gesichtspunkten aller erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung zu verstehen ist.

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Vertrag

Falsa demonstratio non nocet

Für das Zustandekommen eines Vertrages ist es unschädlich, wenn die Parteien übereinstimmend dasselbe wollen, es aber falsch bezeichnen, solange der innere Wille übereinstimmt

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Vertrag

Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande durch zwei korrespondierende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme.

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Vertrag

Bringschuld

Bei der Bringschuld verpflichtet sich der Schuldner zum tatsächlichen Anbieten der Sache am Wohnsitz des Gläubigers.

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Inhaltsirrtum

Inhaltsirrtum

Der Erklärende weiß, was er sagt oder schreibt, verbindet mit dem Erklärten aber einen anderen Sinn, als ihm nach der Auslegung zukommt.

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Eigenschaften einer Person/Sache

Eigenschaften einer Person/Sache

Als Eigenschaften einer Person oder Sache gelten alle gegenwärtigen, wertprägenden Merkmale tatsächlicher oder rechtlicher Art, die in der Person bzw. Sache selbst begründet sind und eine gewisse Beständigkeit aufweisen.

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